Meist gefragt zum Thema Kleinkläranlagen
Warum muss ich meine Abwassergrube / Mehrkammergrube nachrüsten?
Vorhandene Klärgruben sind meist Einkammergruben oder Mehrkammergruben, in denen das Abwasser nur mechanisch behandelt wird.
Die Einstufung erfolgte in der Vergangenheit meist nur als provisorische Lösung, bis der Anschluss an eine öffentliche Kläranlage erfolgt.
Diese Anlagen belasten durch ihre ungenügende Reinigungsleistung die Gewässer deutlich mehr als kommunale Kläranlagen.
Viele kleine Fließgewässer sind so massiv belastet, dass sie unterhalb der Zielgewässergüte II (mäßig belastet) liegen.
Dauerhaft betriebene Kleinkläranlagen müssen einen vergleichbaren Gewässerschutz wie öffentliche Kläranlagen erzielen, das bedeutet auch,
dass Kleinkläranlagen, gleich ob Neubau oder bestehend, mit mechanisch-biologischen Reinigungsstufen ausgestattet sein müssen.
Aus diesem Grund schreibt die Abwasserverordnung des Bundes die Nachrüstung aller Kleinkläranlagen mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe vor.
Kann meine vorhandene Klärgrube nachgerüstet werden?
Viele Altanlagen, die keine baulichen Mängel aufweisen, können zu einer vollbilogischen Kleinkläranlage nachgerüstet werden.
Einige Hersteller von Kleinkläranlagen bieten sog. Nachrüstsätze an.
Oftmals (nach entsprechender Prüfung und ggf. Sanierung) können bestehende Gruben auch als Vorklärung für eine neue Kleinkläranlage genutzt werden.
Erhalte ich eine staatliche Förderung für meine Kleinkläranlage?
In einigen Bundesländern werden die Investitionen (Neubau, Umrüstung) in eine moderne vollbiologische Kleinkläranlage gefördert.
Fragen Sie uns!
Muss ich an das öffentliche Kanalnetz anschließen ?
Ja, grundsätzlich besteht ein Anschlusszwang. Die Grundlage hierfür ist das Abwasserbeseitigungskonzept Ihrer Gemeinde oder Ihres Zweckverbandes.
Welches Kleinkläranlagen System ist das Beste?
Pauschal können wir Ihnen das nicht beantworteten, es kommt auf die örtlichen Gegebenheiten, die Abwasserzusammensetzung und die geforderte Reinigungsleistung an. Grundsätzlich haben alle Systeme mit Bauartzulassung aber nachgewiesen, dass die geforderten Ablaufwerte eingehalten werden.
Welche Genehmigungen werden benötigt?
Welche Genehmigungen benötige ich zum Bau einer Kleinkläranlage?
Mit dem Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage erfolgt die Benutzung eines Oberflächengewässers oder des Grundwassers durch die Einleitung von Stoffen.
Hierfür benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
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Stinken moderne Kleinkläranlagen?
Nein, in der Regel nicht.
Voraussetzung ist allerdings der ordnungsgemäße Betrieb nach den Herstellerangaben und die regelmäßige Wartung.
In der Anfahrphase kann es gelegentlich zu einer mehr oder weniger schwachen Geruchsbelästigung kommen. Sollten dennoch Geruchsbelästigungen auftreten, könnte dies an unzureichender Belüftung liegen oder an der Abwasserzusammensetzung.
Prüfen Sie die Belüftung bzw. überlegen Sie, ob sich etwas an der Abwasserzusammensetzung geändert hat, und kontaktieren Sie Ihre Wartungsfirma.
Wie gut reinigt eine moderne vollbiologische Kleinkläranlage ?
Moderne Anlagen, ordnungsgemäß betrieben und gewartet, stehen der Reinigungsleistung von kleinen oder mittelgroßen kommunalen Kläranlagen in der Regel nicht nach.
Zahlen Betreiber von Kleinkläranlagen eigentlich Abwassergebühren?
Die Abwassergebühren sind in der "Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren" Ihrer (Verbands-)Gemeinde oder Ihres Abwasserzweckverbandes festgelegt.
Sie können diese Satzung dort einsehen, evtl. finden Sie die Satzung auch online im Internet.
Was kostet die Klärschlammentsorgung?
Das ist in der Satzung Ihrer Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Ihres Abwasserzweckverbandes festgelegt.
Die Entsorgung erfolgt meist nach Bedarf, d. h. wenn Ihre Wartungsfirma bei der Schlammspiegelmessung feststellt, dass entsorgt werden muss.
In einigen Satzungen ist auch vorgeschrieben, dass z. B. jährlich entsorgt werden muss.
Schaum auf der neuen Kläranlage. Was mache ich falsch ?
Neue Kleinkläranlagen können in der Einlaufphase schäumen.
Bis zu 3 Monate nach der Inbetriebnahme ist das in Ordnung. Dies liegt an den Eiweißverbindungen, die in der Kläranlage entstehen oder auch an den im Haushalt eingesetzten Wasch- oder Reinigungsmitteln.
Sollten Sie über einen längeren Zeitraum mit Schaumbildung zu tun haben, prüfen Sie, ob Sie den Wasch- und Reinigungsmittelverbrauch reduzieren können.
Was ist häusliches Abwasser ?
In Ihre Kleinkläranlage dürfen nur häusliche Abwasser eingeleitet werden.
Toiletten-, Bad-, Dusch- und Waschwasser sowie Putz-, Spül-, Küchen- und Waschwasser für Wäsche und Haushaltsreinigung.
Was gehört nicht ins Abwasser ?
Gewerbliches oder landwirtschaftliches Abwasser, das dem häuslichen Abwasser nicht entspricht. Zigarettenstummel, Essensreste, Chemikalien, Arzneimittel, Hygieneartikel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Öl, Fett, Benzin, Düngemittel, Reste von Baumaterialien wie z. B. Zement oder Gips, Farbe, Lacke, Abfallstoffe allgemein sowie hohe Dosen von Spül-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
Wo wird der Ablauf der Kläranlage angeschlossen?
Vom Ablauf der Kleinkläranlage gelangt das gereinigte Abwasser in einen Vorfluter (Fluss, Bach oder Graben).
Im Sonderfall kann auch eine Versickerung oder Verrieselung genehmigt werden.
Evtl. kann die Einleitung auch in einen sog. Bürgermeisterkanal erfolgen.
Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Anforderungen eingehalten werden.
Darf ich Regenwasser in meine Kleinkläranlage einleiten?
Nein, Regenwasser gehört nicht in Ihre Kleinkläranlage!
Sie müssen sich um den Verbleib des Niederschlagswassers selbst kümmern. Dabei ist darauf zu achten, dass das Gleichgewicht des natürlichen Wasserkreislaufs möglichst wenig gestört wird.
Das Niederschlagswasser sollte daher bevorzugt in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden oder in den Untergrund versickert werden. Überlegen Sie sich, ob Sie einen Teil des Niederschlagswassers in geeigneten Vorrichtungen (Regenwasserspeicher) speichern können, z. B. zur Gartenbewässerung. Sie leisten damit nicht nur einen Beitrag zur Schonung der Trinkwasservorräte, sondern können je nach Bedarf eine Menge Geld sparen.
Kann ich zusammen mit meinem Nachbar eine Kleinkläranlage betreiben?
Ja, und das macht durchaus auch Sinn – hier können Kosten gespart werden. Auch das zusammenfassen ganzer Straßenzüge ist möglich.
Bedenken Sie aber, dass nur einer (Sie oder Ihr Nachbar) für die Abgabe haftet.
Es sollte in jedem Fall ein rechtlich abgesicherter Vertrag abgeschlossen werden.
Was bedeutet die Abkürzung PSW ?
(PSW) Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft
Der Freistaat Bayern schaffte 1994 die Grundlage, dass die Staatsverwaltung durch private Sachverständige unterstützt wird. Seit nunmehr 13 Jahren hat sich das Zusammenspiel zwischen Bürgern, privaten Sachverständigen und den Behörden bestens bewährt.
Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft unterstützen den Bauherrn einer Kleinkläranlage mit ihrem Fachwissen.
Zum Aufgabengebiet der PSW zählt:
Beratung:
• In allen relevanten Fragen rund um Ihre Kleinkläranlage
Begutachtung:
• Entspricht die Abwasserbehandlung dem Stand der Technik
• Entspricht die Kleinkläranlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik
• Entspricht die Kleinkläranlage den behördlichen Vorgaben
Bauabnahme:
• Bestätigung, dass die Ausführung der Anlage der Genehmigung entspricht
Bescheinigung/Prüfung:
• Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Betrieb einer Anlage
Die Zulassung zum PSW erteilt das bayrische Landesamt in München.